Information nach Offenlegungsverordnung 2019/2088 ("SFDR")

Wir wünschen uns langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Kunden und Geschäftspartnern, basierend auf Vertrauen und Transparenz. Dazu gehört auch das Thema Nachhaltigkeit!

Die Schonung unserer Umwelt, das soziale Miteinander und eine anständige Unternehmensführung sind wesentliche Eckpfeiler unserer Unternehmenskultur schon seit unserer Gründung.

International sind die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen aus September 2015 und das Pariser Abkommen im Dezember 2015 Grundlagen für die gesellschaftliche Weiterentwicklung hin zu einer nachhaltigen Lebensweise. Weitere Konkretisierung erfahren diese politischen Grundkonzeptionen nun durch den europäischen Green Deal (im Dezember 2019 vorgestelltes Konzept zur Reduzierung der Netto-Emission von Treibhausgasen in der EU bis 2050 auf null) und weitere Regulierungen.

Mit der SFDR hat der europäische Gesetzgeber für unsere Branche Vorgaben für die Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit unserer Prozesse gemacht. Zudem ist die Bereitstellung der Informationen zur Nachhaltigkeit bei Finanzprodukten nunmehr einheitlich geregelt.

Die SFDR beinhaltet Vorschriften, die Anlegern Klarheit sowie Konsistenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsrisiken und das Nachhaltigkeitsprofil von Finanzprodukten bieten sollen. Offengelegt werden sollen Informationen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung („ESG“). Beispielsweise sollen auch nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen dargelegt werden.

A. Unternehmens- und produktbezogener Anwendungsbereich der SFDR

Die FiNUM.Private Finance AG ist in der Anlageberatung Finanzberater im Sinne von Art. 2 Nr. 16 SFDR. Sie muss damit Transparenzpflichten der SFDR einhalten.

Die SFDR unterteilt Finanzprodukte in drei Kategorien:

  • Artikel 6 SFDR betrifft Finanzprodukte, die nicht unter Artikel 8 oder Artikel 9 der SFDR fallen.
  • Artikel 8 SFDR betrifft Finanzprodukte, mit denen neben anderen Merkmalen ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination dieser Merkmale beworben werden, vorausgesetzt, dass die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
  • Artikel 9 SFDR betrifft Finanzprodukte, mit denen eine nachhaltige Investition angestrebt wird.

Für die FiNUM.Private Finance AG ist es aktuell noch nicht möglich (mangelnde Produktverfügbarkeit), ein risikoadjustiertes und diversifiziertes Portfolio aus Finanzinstrumenten / Finanzprodukten von Emittenten zusammenzustellen, die entsprechend dem Regelwerk der Artikel 8 und 9 produzieren.

B. Erklärung zur Einhaltung der SFDR auf Unternehmensebene

Die FiNUM.Private Finance AG fühlt sich den Grundwerten der UNO, der EU und den europäischen und deutschen Gesetzgebern sowie den Vorgaben der entsprechenden Aufsichtsbehörden verpflichtet und verfolgt keine abweichenden Ziele. Dies gilt insbesondere für die Themen Nachhaltigkeit und ressourceneffizientes Wirtschaften. Wir berücksichtigen in der Anlageberatung neben traditionellen Kriterien wie Renditeorientierung, insbesondere soziale und ökologische Aspekte sowie die verantwortungsvolle Unternehmensführung bei den einzelnen Finanzprodukten.

1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Art. 3 SFDR enthält die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungsprozessen im Rahmen der Vermögensverwaltung und die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Durchführung von Anlageberatungstätigkeiten. Damit sollen nachhaltige Investitionen unterstützt werden.

I. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Art. 2 Nr. 22 SFDR definiert Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Das bedeutet, dass schlechte Umweltbedingungen, soziale Ungleichheiten und / oder eine mangelhafte Unternehmensführungen negative (unmittelbare) Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von Unternehmen, die am Finanzmarkt teilnehmen, haben können. Beispielsweise können die Unternehmen die Wahrscheinlichkeit und Auswirkung eines Nachhaltigkeitsrisikos nicht richtig einpreisen, so dass diese Risiken damit eine Auswirkung auf die traditionellen Risiken einer Anlage haben.

Damit haben negative Umstände im Bereich der Nachhaltigkeitsrisiken einen direkten Einfluss auf den Wert von Anlagen und Vermögenswerte von Kunden. Aus dem Bereich Umwelt sind Themengebiete wie Klimaschutz, Schutz der Biodiversität sowie der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen erfasst. Nachhaltigkeitsrisiken werden hier in physische und Transformationsrisiken unterteilt. Extreme Wetterereignisse und deren wirtschaftliche Folgen werden als sogenannte physische Risiken verstanden. Die Folgen von klimatischen und ökologischen Veränderungen haben direkte (z. B. Zerstörung von Produktionsanlagen) oder indirekte (z. B. Abbruch von Lieferketten) Folgen. Zu den physischen Risiken zählen auch Strafzahlungen aufgrund der Verletzung von Vorschriften im Umweltbereich.

Die Transformationsrisiken resultieren hingegen aus den Vorgängen zur Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Hierzu zählen beispielsweise Belastungen aufgrund staatlicher Lenkungsmaßnahmen (Steuern) oder Investitionskosten zur Umstellung der Produktpalette (Elektroantriebe). Unternehmen könnten diese Anpassungen schwer oder nicht meistern.

Auch ein Zusammenspiel der beiden Risikoarten kann auftreten, wenn z. B. eine starke Zunahme physischer Risiken eine schnelle Umstellung der Geschäftsmodelle erfordern würde, was wiederum zu höheren Transformationsrisiken führt.

Nachhaltigkeitsrisiken aus dem Bereich Soziales resultieren beispielsweise aus der Missachtung arbeitsrechtlicher Standards, wie die Ächtung von Zwangs- oder Kinderarbeit oder Verstöße gegen Vorschriften des Gesundheits- oder Arbeitsschutzes.

Im Bereich Unternehmensführung sind Risiken relevant, die sich beispielsweise im steuerlichen Bereich oder der Korruption materialisieren. Hierzu zählen beispielsweise auch Verstöße gegen Vorgaben von Kodexen. Solche Risiken haben neben finanziellen Folgen (Schadensersatz, Bußgelder) meist auch relevante Folgen für den Leumund und die Reputation eines Unternehmens.

II. Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung der FiNUM.Private Finance AG

Die FiNUM.Private Finance AG hat Grundsätze entwickelt, die Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageobjekten erkennen und begrenzen sollen. Es sollen keine Investitionen in Unternehmen und indirekte Investitionen (z. B. Zertifikate oder Fonds mit entsprechender Anwendung) erfolgen, die ein erhöhtes Risikopotenzial aufweisen. Mit dem Rückgriff auf Daten anerkannter Datenlieferanten kann die FiNUM.Private Finance AG grundsätzlich Geschäftsmodelle einzelner Anlageobjekte identifizieren und dann Anlageempfehlungen zielgerichtet auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte aussprechen. Hierzu greift sie in der Regel auch auf Daten anerkannter Datenanbieter zurück. Aktuell schließt die FiNUM.Private Finance AG auf Einzeltitelebene in der Anlageberatung mit Nachhaltigkeitswunsch aus:

  • Unternehmen mit signifikanten Umsätzen im Bereich Waffen, Glücksspiel, Pornografie, Tabak und Kohle. Signifikant ist ein Umsatzanteil von regelmäßig mehr als 5% (bei geächteten Waffen 0%).
  • Unternehmen, die gegen Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen.
  • Unternehmen mit schlechten Nachhaltigkeitsrankings nach Ermessen in Zusammenschau mit ESG-Ratings anerkannter Agenturen.

2. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in der Anlageberatung

Art. 4 SFDR verpflichtet die FiNUM.Private Finance AG – in Bezug auf ihre Größe angemessen – Informationen darüber zu veröffentlichen, wie sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der von ihr beratenen Anlageprodukte berücksichtigt. Die Offenlegungsverpflichtung wird zukünftig durch weitere Durchführungsverordnungen (Level-2-Maßnahmen) ergänzt. Diese sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten.

Die FiNUM.Private Finance AG berücksichtigt bei der Anlageberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (nachfolgend auch: „Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) auf Nachhaltigkeitsfaktoren. PAIs dienen neben anderen als zusätzliche Kriterien im Rahmen der Auswahl von Finanzinstrumenten. PAIs haben aber nicht zwangsläufig stets ein höheres Gewicht als andere im Rahmen der Anlageberatung maßgeblich relevante Aspekte.

3. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Die von der FiNUM.Private Finance erbrachte Anlegeberatung kann nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sowie auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung (ESG) entgegen stehen. Dies soll aber vermieden werden. Die FiNUM.Private Finance AG stellt daher sicher, dass die in der Anlageberatung tätigen Personen Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten der einzelnen Anlageprodukte und indirekten Investitionen (z. B. Zertifikate oder Fonds mit entsprechender Anwendung) frei verfügbar haben, sofern diese Daten verfügbar sind. Geschult werden aktuelle Produktkenntnisse, rechtliche und fachliche Grundlagen sowie aufsichtsrechtliche Entwicklungen. So sind die Berater in der Lage, Nachhaltigkeitsaspekte in der Produktauswahl nach Kundenwunsch zu berücksichtigen.

Die FiNUM.Private Finance AG kann auf Daten von auf Nachhaltigkeitsanalysen spezialisierte Dienstleister zugreifen, um das Produktuniversum in der Anlageberatung zu überprüfen. Es findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung in diesem Bereich statt. Interne Maßnahmen und Strategien werden weiter verbessert, um nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Entscheidungen auf Grundlage der erbrachten Anlageberatung zu berücksichtigen, sobald entsprechende Datenlieferungen zur Verfügung stehen.

Hinsichtlich der Grundsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung orientiert sich die FiNUM.Private Finance AG an den Grundgedanken des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zählen Beeinträchtigungen der 17 globalen Ziele (Sustainable Development Goals, „SDP“) für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Diese umfassen ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte. Zur Konkretisierung und stetigen Aktualisierung der veröffentlichten Informationen orientiert sich die FiNUM.Private Finance AG an den Veröffentlichungen der zuständigen Aufsichtsbehörden, wie sie z. B. durch das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vorgestellt wurden. Des Weiteren berücksichtigt die FiNUM.Private Finance AG im Rahmen der Analageberatung die Berichterstattung und die gesetzlichen, vorvertraglichen Informationen von Produktpartnern zu den Nachhaltigkeitsrisiken. Dabei können wir ggfs. auch Daten und Informationen Dritter zur Beurteilung des jeweiligen Produktpartners verwenden.

C. Vergütungspolitik, Art. 5 SFDR

Die Vergütungspolitik der FiNUM.Private Finance AG steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Es ist im Rahmen der Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sichergestellt, dass weder Berater noch unsere sonstigen Mitarbeiter in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit der Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden keine Anreize gesetzt, Anlageprodukte zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Die Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Anlageprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütungshöhe des Produktes.

D. Glossar

ESG

Die Abkürzung steht im Englischen für E(nvironmental), S(ocial) und G(overnance), ins Deutsche übersetzt für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. ESG in der Finanzindustrie soll sicherstellen, dass Kapitalströme in nachhaltige Investments umgelenkt werden.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit bedeutet eine Form des ökonomischen und ökologischen Agierens, das darauf abzielt, ab sofort vergleichbare oder bessere Lebensbedingungen für Alle sicherzustellen. Schlagwörter sind Ressourcenschonung oder die Sicherstellung menschenwürdiger Lebensumstände.

Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren können Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung betreffen.

Nachhaltigkeitspräferenzen

Durch Angabe von Nachhaltigkeitspräferenzen legen Sie fest, inwiefern bei der Anlage Ihres Kapitals neben Ihren wirtschaftlichen Zielen, Ihrem zeitlichen Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft auch nachhaltige ökologische und / oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigt werden sollen.

PAI

„Principal Adverse Impact“ Indicator, also wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Darunter sind alle Investmententscheidungen oder -empfehlungen zu verstehen, die sich wesentlich nachteilig auf die Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken können.

Offenlegungsverordnung / SFDR

Sustainable Finance Disclosure Regulation / Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU), auch Transparenzverordnung (TVO) oder Offenlegungsverordnung genannt. Die SFDR verpflichtet Finanzmarktteilnehmer (u. a. Versicherer, Wertpapierunternehmen und Kreditinstitute) sowie Finanzberater, offenzulegen, wie sie mit einzelnen Aspekten von Nachhaltigkeit umgehen.

SDG

Sustainable Development Goals / Ziele für nachhaltige Entwicklung / 17 Ziele der Vereinten Nationen, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgehalten sind. Sie sollen weltweit eine nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene vorantreiben.

Taxonomieverordnung / DNSH

Die europäische Taxonomieverordnung bewertet Nachhaltigkeitseigenschaften von wirtschaftlichen Tätigkeiten. Sie anerkennt eine wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von insgesamt sechs Umweltzielen leistet, ohne den anderen zuwiderzulaufen. Dieses Prinzip wiederum heißt „Do No Significant Harm“-Prinzip (Deutsch: „Keinen nennenswerten Schaden anrichten“ / DNSH).

Wirtschaftliche Tätigkeit

Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Form, mit der eine Ware oder Dienstleistung hergestellt, vermittelt oder verkauft wird.